Die Geschichte der Patientenverfügung in Deutschland
von Roman Breitenbach, Fachkrankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie
Heute wirkt es selbstverständlich, dass man vorab festlegen darf, welche Behandlung man am Lebensende möchte und welche nicht. Doch dieses Recht ist jung. Es wurde über Jahrzehnte in Gerichten erstritten und erst 2009 gesetzlich verankert. Ein Blick auf die wichtigsten Stationen zeigt, wie aus einer ethischen Idee ein verbindliches Recht wurde.
Die Wurzeln: das Recht auf Selbstbestimmung
Der Gedanke, medizinische Entscheidungen im Voraus festzuhalten, entstand international ab den 1960er und 1970er Jahren, als die Rechte und die Selbstbestimmung von Patienten stärker in den Blick rückten. In Deutschland gab es dafür lange keine gesetzliche Grundlage. Wer seinen Willen aufschrieb, konnte nur hoffen, dass Ärzte und Gerichte ihn im Ernstfall auch beachteten. Verlässlich war das nicht.
1994: Gerichte erkennen den Patientenwillen an
Ein erster Wendepunkt war das sogenannte Kemptener Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. September 1994. Der BGH entschied, dass der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen rechtmäßig sein kann, wenn er dem mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht. Damit war anerkannt, dass der Wille des Betroffenen zählt, auch wenn er sich nicht mehr äußern kann. Eine schriftliche Verfügung hatte aber noch keine klare gesetzliche Wirkung, es blieb bei der oft schwierigen Suche nach dem mutmaßlichen Willen.
2003 und 2005: der Bundesgerichtshof stärkt die Verbindlichkeit
In zwei weiteren Entscheidungen, vom 17. März 2003 und vom 8. Juni 2005, bekräftigte der BGH die Bedeutung der Selbstbestimmung und die Verbindlichkeit einer im Voraus geäußerten Entscheidung. Die Rechtsprechung war damit deutlich weiter als der Gesetzgeber, ein einheitliches Gesetz fehlte noch immer.
2009: das Patientenverfügungsgesetz
Der eigentliche Durchbruch kam mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts, dem sogenannten Patientenverfügungsgesetz. Der Bundestag beschloss es am 18. Juni 2009, in Kraft trat es am 1. September 2009. Erstmals war die Patientenverfügung im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert (damals § 1901a BGB).
Die zentralen Punkte gelten bis heute:
- Der schriftlich festgelegte Wille ist bindend, unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung.
- Ärzte und Vertreter müssen ihn umsetzen, wenn die Verfügung auf die konkrete Situation zutrifft.
- Eine gezielte Tötung auf Verlangen bleibt ausgeschlossen.
Aus einem von der Rechtsprechung geduldeten Instrument war ein echtes, einklagbares Recht geworden. Was eine Patientenverfügung genau ist und regelt, lesen Sie im Beitrag Was ist eine Patientenverfügung?.
2016: es kommt auf die Konkretheit an
2009 klärte, dass die Verfügung bindet. Offen blieb, wie genau sie sein muss. Das beantwortete der BGH mit Beschluss vom 6. Juli 2016: Die bloße Aussage, „keine lebenserhaltenden Maßnahmen” zu wünschen, ist für sich allein noch nicht konkret genug (BGH, XII ZB 61/16). Nötig ist der Bezug auf bestimmte Behandlungssituationen oder konkrete Maßnahmen. Was das für die Formulierung bedeutet, zeigt der Beitrag Patientenverfügung rechtssicher erstellen.
2023: neue Paragrafen und ein neues Ehegattenrecht
Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wurde das Betreuungsrecht zum 1. Januar 2023 neu geordnet. Die Regelung zur Patientenverfügung wanderte inhaltlich unverändert von § 1901a in den heutigen § 1827 BGB. Neu hinzu kam das Ehegatten-Notvertretungsrecht, das Ehepartnern in einer akuten Situation eine befristete Vertretung erlaubt. Warum es eine Patientenverfügung trotzdem nicht ersetzt, erklärt der Beitrag Die Nachteile des Ehegatten-Notvertretungsrechts.
Ein erkämpftes Recht, das gefunden werden muss
Die Geschichte der Patientenverfügung ist eine Geschichte wachsender Selbstbestimmung. Aus einer bloßen Hoffnung wurde ein Recht, das heute jeder wahrnehmen kann, kostenlos und ohne Notar mit unserer Patientenverfügung zum Ausdrucken. Dieses Recht nützt im Ernstfall aber nur, wenn die Verfügung rechtzeitig zur Hand ist. Genau dafür haben wir den Patientenverfügung-Ausweis entwickelt, der Ihre hinterlegten Dokumente per QR-Code in Sekunden abrufbar macht.