Eine Patientenverfügung zum Ausdrucken ist ein kostenloser Vordruck, mit dem Sie schriftlich festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Ernstfall wünschen oder ablehnen. Die rechtliche Grundlage bildet § 1827 BGB.
Auf dieser Seite erhalten Sie eine vollständige Patientenverfügung als kostenlose Druckversion sowie ein ausfüllbares PDF-Formular für den Computer. Zusätzlich finden Sie verständliche Hinweise, typische Fehlerquellen und Antworten auf häufige Fragen, damit Ihre Verfügung im entscheidenden Moment klar und umsetzbar ist.
Diese Patientenverfügung wird regelmäßig fachlich geprüft und aktualisiert.
Inkl. verständlicher Video-Anleitung – wir erklären jedes Feld.
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Die Druckversion füllen Sie nach dem Ausdrucken handschriftlich aus. Lieber am Computer ausfüllen? Nutzen Sie das ausfüllbare PDF-Formular:
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Mehr erfahrenUnser Vordruck orientiert sich an den Textbausteinen des Bundesministeriums der Justiz (BMJ). Diese sind rechtlich fundiert – im Wortlaut aber oft schwer einzuordnen, wenn man die beschriebenen Situationen nie erlebt hat.
Genau hier setzen unsere Video-Anleitungen an: Roman Breitenbach, Fachkrankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie, geht das Formular Feld für Feld mit Ihnen durch und erklärt mit eigenen Worten, was die einzelnen Festlegungen in der Praxis bedeuten – und worauf es bei der Entscheidung ankommt. So füllen Sie Ihre Patientenverfügung nicht nur aus, sondern verstehen auch, was Sie festlegen.
Eine strukturierte Druckversion bietet mehrere Vorteile:
Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte sind keine Juristen – im Klinikalltag muss eine Patientenverfügung schnell erfassbar sein. Ein klar strukturiertes Ankreuz-Formular schafft genau diese Klarheit, ohne dass jemand interpretieren muss, „was wohl gemeint sein könnte“.
Eine gute kostenlose Patientenverfügung orientiert sich an den offiziellen Textbausteinen des Bundesministeriums der Justiz, ist vollständig und verständlich formuliert und lässt sich ohne Notar rechtswirksam ausfüllen. Unsere Vorlage ist kostenlos, basiert auf diesen offiziellen Empfehlungen und wird Feld für Feld in Video-Anleitungen erklärt.
Direkt hier: als kostenlose Druckversion und als ausfüllbares PDF-Formular, ohne Anmeldung und ohne versteckte Kosten. Sie laden den Vordruck herunter, füllen ihn aus, drucken ihn und unterschreiben ihn eigenhändig.
Ja. Die Gültigkeit hängt nicht vom Preis ab, sondern vom Inhalt: Die Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen, eigenhändig unterschrieben und ausreichend konkret formuliert sein. Ein kostenloser Vordruck, der diese Anforderungen erfüllt, ist ebenso rechtswirksam.
Ja. Sie dürfen eine Patientenverfügung selbst verfassen, ein Notar oder Anwalt ist nicht nötig. Wichtig ist, dass Sie konkrete Behandlungssituationen und die gewünschten oder abgelehnten Maßnahmen möglichst genau beschreiben, denn zu allgemeine Formulierungen sind für Ärzte oft nicht verbindlich. Unser Vordruck gibt Ihnen dafür klare, verständliche Textbausteine vor, die Sie nur noch ankreuzen und ergänzen. Unsere Videoanleitung erklärt Schritt für Schritt, worauf es beim Ausfüllen ankommt.
Ja. Entscheidend ist nicht, woher der Vordruck stammt, sondern dass die Patientenverfügung schriftlich vorliegt, von Ihnen eigenhändig unterschrieben ist und Ihre Behandlungswünsche für konkrete Situationen klar benennt. Ein online heruntergeladener und ausgedruckter Vordruck ist damit genauso gültig wie einer vom Arzt oder Notar. Unser Vordruck baut auf den Textbausteinen des Bundesministeriums der Justiz auf und ist bewusst so gestaltet, dass er diese Anforderungen erfüllt.
Bei uns ist die Patientenverfügung kostenlos – als Druckversion und als ausfüllbares PDF-Formular, ohne versteckte Kosten. Für den Vordruck und das Ausfüllen zahlen Sie nichts.
Ja. Sie muss lediglich schriftlich vorliegen und eigenhändig unterschrieben sein – eine notarielle Beurkundung ist nicht vorgeschrieben. Sie dürfen den Vordruck auch am Computer ausfüllen, anschließend ausdrucken und unterschreiben.
Es gibt keine gesetzliche Befristung – eine Patientenverfügung gilt grundsätzlich bis zu ihrem Widerruf. Empfehlenswert ist, sie etwa alle ein bis zwei Jahre mit aktuellem Datum und Unterschrift zu bestätigen. So entstehen später keine Zweifel, ob sie noch Ihrem Willen entspricht.
Sie können eine Patientenverfügung ab 18 Jahren verfassen, sofern Sie einwilligungsfähig sind – also die Tragweite Ihrer Entscheidungen überblicken können.
Ja. Eine wirksame Patientenverfügung ist für das behandelnde Team und Ihre Angehörigen bindend (geregelt in § 1827 BGB). Nicht umgesetzt werden darf nur ein Wunsch, der gegen geltendes Recht verstößt – etwa der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe.
Benennen Sie konkrete Situationen und konkrete Maßnahmen. Pauschale Formulierungen wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ sind oft zu unbestimmt und im Ernstfall schwer umzusetzen. Genau dabei helfen unsere Video-Anleitungen, in denen jedes Feld verständlich erklärt wird.
Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen. Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer für Sie entscheiden darf, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Die Betreuungsverfügung legt fest, wen das Betreuungsgericht – falls nötig – als Betreuer einsetzen soll.
Ohne schriftliche Festlegung müssen Angehörige oder gesetzliche Vertreter gemeinsam mit den behandelnden Ärzten entscheiden, was Sie mutmaßlich gewollt hätten. Das kann zu Unsicherheit, Zeitdruck und Konflikten führen.
An einem Ort, der im Ernstfall schnell auffindbar ist. Sinnvoll sind mehrere Exemplare – eines bei den eigenen Unterlagen, eines bei einer Vertrauensperson, optional eine Kopie beim Hausarzt. Entscheidend ist, dass im Notfall bekannt ist, dass eine Patientenverfügung existiert. Genau dafür gibt es unseren Patientenverfügung-Ausweis: Er macht Ihre Verfügung im Notfall in Sekunden auffindbar – per QR-Code direkt aus dem Portemonnaie.
Ja, jederzeit. Sie können Ihre Patientenverfügung anpassen, neu erstellen oder vollständig widerrufen. Achten Sie darauf, dass immer eindeutig erkennbar ist, welche Fassung die aktuelle ist (Datum und Unterschrift).