Eine Betreuungsverfügung zum Ausdrucken ist ein kostenloser Vordruck, mit dem Sie festlegen, welche Person das Betreuungsgericht bevorzugt als Betreuer bestellen soll – falls einmal eine rechtliche Betreuung nötig wird.
Anders als bei der Vorsorgevollmacht erteilen Sie damit keine direkte Vollmacht. Sie äußern gegenüber dem Gericht einen klaren Wunsch, wem es Ihre Betreuung anvertrauen soll – und wen nicht. Die endgültige Entscheidung trifft das Gericht.
Auf dieser Seite erhalten Sie eine vollständige Betreuungsverfügung als kostenlose Druckversion sowie ein ausfüllbares PDF-Formular für den Computer – mit verständlichen Hinweisen und Antworten auf häufige Fragen.
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Wird eine rechtliche Betreuung nötig und liegt keine Betreuungsverfügung vor, wählt das Gericht den Betreuer aus – unter Umständen eine Ihnen fremde Person oder einen Berufsbetreuer.
Mit einer Betreuungsverfügung schlagen Sie dem Gericht vor, wen es bevorzugt einsetzen soll – und wen Sie ausdrücklich nicht möchten. Die endgültige Entscheidung trifft das Gericht. Eine sinnvolle Ergänzung, wenn Sie keine Vorsorgevollmacht erteilen.
Bei uns ist die Betreuungsverfügung kostenlos – als Druckversion und als ausfüllbares PDF-Formular, ohne versteckte Kosten.
Sie schlagen darin vor, welche Person das Betreuungsgericht bevorzugt als Betreuer bestellen soll – und wen Sie möglichst nicht möchten. Die endgültige Auswahl trifft das Gericht. Zusätzlich können Sie Wünsche festhalten, etwa zur Wohnsituation oder Versorgung.
Sie kommt erst zum Tragen, wenn tatsächlich eine rechtliche Betreuung nötig wird und das Gericht eine Betreuung anordnet. Den Betreuer setzt das Gericht ein und kontrolliert ihn auch.
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst eine Person, die sofort und ohne Gericht für Sie handeln darf. Bei einer Betreuungsverfügung schlagen Sie dem Gericht nur vor, wen es als Betreuer einsetzen soll; das Gericht bestellt und überwacht diese Person.
Vor allem dann, wenn Sie keine Vorsorgevollmacht erteilen möchten oder können – oder ergänzend dazu. Eine Betreuungsverfügung kann auch dann noch beachtet werden, wenn Ihre Geschäftsfähigkeit bereits eingeschränkt ist.
Ja. Es genügt eine schriftliche, eigenhändig unterschriebene Betreuungsverfügung. Eine notarielle Beurkundung ist nicht vorgeschrieben.
Nötig ist es nicht, Ihre Betreuungsverfügung ist auch ohne Beglaubigung wirksam. Wenn Sie möchten, dass später niemand an Ihrer Unterschrift zweifelt, können Sie sie beglaubigen lassen.
Zuständig ist die Betreuungsbehörde an Ihrem Wohnort (§ 2 BtOG). Sie darf Unterschriften auf Betreuungsverfügungen öffentlich beglaubigen (§ 7 BtOG) und verlangt dafür 10 Euro je Beglaubigung, wobei die Länder abweichende Gebühren festlegen dürfen. Welche Stelle das ist, finden Sie, indem Sie nach „Betreuungsbehörde“ und dem Namen Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt suchen, zum Beispiel „Betreuungsbehörde Kreis Warendorf“. Manche Kommunen nennen sie auch Betreuungsstelle. Sie gehört in aller Regel zur Kreis- oder Stadtverwaltung, dort finden Sie Anschrift und Ansprechpartner. Die Beglaubigung selbst ist auf diesen Seiten häufig nicht aufgeführt, fragen Sie in dem Fall telefonisch nach.
Ein Notar ist dafür nicht nötig. Dieselbe Behörde ist gesetzlich verpflichtet, zu betreuungsrechtlichen Fragen und zu Vorsorgevollmachten zu informieren und zu beraten (§ 5 BtOG).
Ja. Sie können bestimmte Personen ausdrücklich ausschließen. Auch diesen Wunsch berücksichtigt das Gericht.
Das Gericht soll Ihrem Wunsch folgen, sofern die benannte Person geeignet ist und der Wunsch Ihrem Wohl nicht zuwiderläuft. Ihre Angaben haben also erhebliches Gewicht.
Wird eine Betreuung nötig, wählt das Gericht den Betreuer selbst aus. Das kann eine Ihnen fremde Person oder ein Berufsbetreuer sein – ohne dass Ihre persönlichen Vorstellungen bekannt sind.
Ja, jederzeit. Sie können sie anpassen, neu erstellen oder widerrufen. Achten Sie darauf, dass immer eindeutig erkennbar ist, welche Fassung die aktuelle ist.
Sie laden unseren kostenlosen Vordruck herunter und tragen Ihre Daten ein. Anschließend benennen Sie die Person, die das Betreuungsgericht im Betreuungsfall bevorzugt als Betreuer einsetzen soll, und wen es möglichst nicht einsetzen soll. Zusätzlich können Sie Wünsche zu Wohnsituation, Pflege und Versorgung festhalten. Zum Schluss unterschreiben Sie die Betreuungsverfügung eigenhändig mit Ort und Datum. Ein Notar ist nicht nötig. Unsere Videoanleitung führt Sie Schritt für Schritt durch das Ausfüllen.