FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ja, denn der Patientenverfügung-Ausweis macht jede Patientenverfügung und weitere Vorsorgedokumente wie Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht sofort und überall abrufbar macht. Senden Sie uns bei der Bestellung einfach Ihre bereits vorhanden Dokumente zu.

Wir bieten Ihnen auf unserer Webseite zwar kostenlose PDF-Vorlagen an, aber unser Patientenverfügung-Ausweis funktioniert mit jedem Dokument.

Ein Patientenverfügung-Ausweis ist eine Scheckkarte, der jede Patientenverfügung und weitere Vorsorgedokumente wie Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht sofort und überall abrufbar macht. Zusätzlich enthält der Ausweis auch Informationen zu Ihrer Kontaktperson, einschließlich deren Telefonnummer, sowie optionale Soforthinweise. Der Patientenverfügung-Ausweis ermöglicht dem behandelnden Team und Ihren Angehörigen, diese Dokumente sofort und überall abzurufen.

Der Patientenverfügung-Ausweis, idealerweise direkt vor Ihrem Personalausweis aufbewahrt, enthält einen QR-Code und einen Link. Beide führen zu Ihren verschlüsselten Vorsorgedokumenten. Durch Scannen des QR-Codes mit einem Smartphone oder Eingabe des Links in einem PC können Rettungskräfte Ihre Dokumente sofort einsehen. Das zur Einsicht benötigte Passwort ist auf dem Ausweis vermerkt.

Der Patientenverfügung-Ausweis kostet aktuell einmalig 44,00 € inkl. 19% MwSt. und Versand. In diesem Preis sind auch zukünftige Änderungen und Erweiterungen Ihrer Vorsorgedokumente enthalten.

  1. Der einfachste und schnellste Weg, Ihren Patientenverfügung-Ausweis zu bestellen, ist die Nutzung unseres Online-Bestellformulars. Nach der Bestellung senden wir Ihnen einen bereits frankierten und an uns adressierten Rücksendeumschlag zu. Sie können Ihre bestehenden Vorsorgedokumente in diesem Umschlag an uns senden. Sollten Sie noch keine Patientenverfügung etc. erstellt haben, bieten wir Ihnen hierzu kostenlose PDF-Vorlagen an, die Sie online ausfüllen oder zum Ausdrucken herunterladen können.
  1. Falls Sie den Bestellvorgang lieber traditionell per Hand abwickeln möchten, können Sie das Bestellformular zum Ausdrucken nutzen. Drucken Sie das Formular aus, füllen Sie es aus und senden Sie es an uns.
  2. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Ihren Patientenverfügung-Ausweis telefonisch unter der Nummer 05922-8070855 zu bestellen. Wir sind tagsüber für Ihre Anrufe da.
  1. Lastschrift:
    Der Gesamtbetrag wird per SEPA-Lastschrift direkt von Ihrem Konto abgebucht.
  2. PayPal:
    Einfach mit PayPal zahlen, auch ohne Account
  3. Rechnung/Vorkasse:
    Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Rechnung von uns.
    Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag auf das dort angegebene Konto.
    Nach Eingang Ihrer Zahlung wird Ihr Auftrag sofort bearbeitet.

Ja, Sie können Ihre Dokumente jederzeit ändern oder erweitern. Schicken Sie einfach die geänderten Dokumente ein und der Eintrag in unserem zentralen Register wird kostenlos aktualisiert.

Der Patientenverfügung-Ausweis verzichtet bewusst auf Technik, die ausfallen oder kaputt gehen könnte.

Der Patientenverfügung-Ausweis ist durch das deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) geschützt. 

Die auf dem Patientenverfügung-Ausweis gespeicherten Dokumente werden verschlüsselt und mit einem individuellen Passwort geschützt. Die Online-Speicherung erfolgt sicher auf Servern in Deutschland, gemäß den Richtlinien der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), überwacht durch den TÜV Rheinland mit ISO 27001.

Ja, eine Patientenverfügung ist auch ohne Notar gültig.

Entscheidend für die Gültigkeit einer Patientenverfügung ist, dass sie schriftlich verfasst und von Ihnen persönlich unterschrieben wurde.

Sie sollten zwei Originale Ihrer Patientenverfügung ausdrucken und persönlich unterschreiben.

Ein Original senden Sie an uns, damit wir es digitalisieren und es durch unseren Patientenverfügung-Ausweis jederzeit abrufbar machen.

Das andere Original behalten Sie selbst oder übergeben es einer vertrauenswürdigen Person.

  • Patientenverfügung:
    Hier legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten gesundheitlichen Situationen, etwa bei Bewusstlosigkeit oder im Endstadium einer Krankheit, ergriffen oder unterlassen werden sollen. Die Patientenverfügung gilt dann, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen oder diese kundzutun.
  • Vorsorgevollmacht:
    In diesem Dokument bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, Entscheidungen in Ihrem Namen zu treffen, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Dies kann gesundheitliche, finanzielle oder rechtliche Angelegenheiten betreffen.
  • Betreuungsverfügung:
    Hier können Sie eine oder mehrere Personen benennen, die als gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden sollen, falls das Gericht eine Betreuung für notwendig hält. Sie können außerdem Wünsche und Vorstellungen für den Fall einer rechtlichen Betreuung festlegen.
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