In Nordrhein-Westfalen gilt für die Patientenverfügung dasselbe Recht wie im übrigen Bundesgebiet. Rechtsgrundlage ist § 1827 BGB, eigene Landesregelungen gibt es nicht.
Eine Patientenverfügung ist damit auch in Nordrhein-Westfalen wirksam, sobald sie schriftlich vorliegt und eigenhändig unterschrieben ist. Einen Vordruck eigens für Nordrhein-Westfalen gibt es nicht und Sie brauchen auch keinen.
Nein. Die Anforderungen sind bundesweit identisch. Damit Ihre Patientenverfügung im Ernstfall greift, muss sie 3 Bedingungen erfüllen:
Eine notarielle Beglaubigung ist für die Patientenverfügung nicht vorgeschrieben. Sie füllen den Vordruck selbst aus und unterschreiben ihn.
Ob Sie in Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen oder Duisburg leben, ändert an Ihrer Patientenverfügung nichts. Kliniken und Rettungsdienste richten sich in ganz Deutschland nach derselben gesetzlichen Grundlage.
Entscheidend ist nicht, wo Sie wohnen, sondern ob Ihre Festlegungen klar formuliert sind und ob Ihre Patientenverfügung im Ernstfall gefunden wird.
Weil die Vorgaben bundesweit gelten, passt derselbe Vordruck auch für Nordrhein-Westfalen. Sie erhalten ihn als vollständige Druckversion zum handschriftlichen Ausfüllen und als ausfüllbares PDF-Formular für den Computer. Die Vorlage beruht auf den Textbausteinen des Bundesministeriums der Justiz.
Eine Patientenverfügung hilft nur, wenn sie im entscheidenden Moment auch vorliegt. Viele Menschen legen sie zu Hause ab. Rettungskräfte und behandelnde Ärzte erfahren dann meist nicht, dass es überhaupt eine gibt.
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Mehr erfahrenDen vollständigen Vordruck, das ausfüllbare PDF-Formular für den Computer, eine Video-Anleitung zum Ausfüllen und Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie unter Patientenverfügung zum Ausdrucken.
Ergänzend sinnvoll sind eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung.