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Patientenverfügung für Bayern zum Ausdrucken, Vordruck von R&R Vivendi

Patientenverfügung Bayern zum Ausdrucken

In Bayern gilt für die Patientenverfügung dasselbe Recht wie im übrigen Bundesgebiet. Rechtsgrundlage ist § 1827 BGB, eigene Landesregelungen gibt es nicht.

Eine Patientenverfügung ist damit auch in Bayern wirksam, sobald sie schriftlich vorliegt und eigenhändig unterschrieben ist. Einen Vordruck eigens für Bayern gibt es nicht und Sie brauchen auch keinen.

Zur kostenlosen Patientenverfügung

Gilt in Bayern eine besondere Regelung?

Nein. Die Anforderungen sind bundesweit identisch. Damit Ihre Patientenverfügung im Ernstfall greift, muss sie 3 Bedingungen erfüllen:

  • Sie liegt schriftlich vor.
  • Sie ist eigenhändig unterschrieben.
  • Die medizinischen Situationen und die gewünschten oder abgelehnten Maßnahmen sind so konkret wie möglich beschrieben.

Eine notarielle Beglaubigung ist für die Patientenverfügung nicht vorgeschrieben. Sie füllen den Vordruck selbst aus und unterschreiben ihn.

Ihr Wohnort in Bayern spielt keine Rolle

Ob Sie in München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg oder Würzburg leben, ändert an Ihrer Patientenverfügung nichts. Kliniken und Rettungsdienste richten sich in ganz Deutschland nach derselben gesetzlichen Grundlage.

Entscheidend ist nicht, wo Sie wohnen, sondern ob Ihre Festlegungen klar formuliert sind und ob Ihre Patientenverfügung im Ernstfall gefunden wird.

Patientenverfügung für Bayern kostenlos herunterladen

Weil die Vorgaben bundesweit gelten, passt derselbe Vordruck auch für Bayern. Sie erhalten ihn als vollständige Druckversion zum handschriftlichen Ausfüllen und als ausfüllbares PDF-Formular für den Computer. Die Vorlage beruht auf den Textbausteinen des Bundesministeriums der Justiz.

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Vordruck, PDF-Formular und Video-Anleitung

Den vollständigen Vordruck, das ausfüllbare PDF-Formular für den Computer, eine Video-Anleitung zum Ausfüllen und Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie unter Patientenverfügung zum Ausdrucken.

Ergänzend sinnvoll sind eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung.