Was passiert, wenn man keine Patientenverfügung hat?
von Roman Breitenbach, Fachkrankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie
Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung kann jeden treffen, auch plötzlich. Können Sie sich dann nicht mehr selbst äußern und haben keine Patientenverfügung verfasst, entscheidet nicht automatisch Ihre Familie über Ihre Behandlung. Stattdessen greift eine gesetzliche Regelung, die viele überrascht.
Ohne Patientenverfügung entscheidet ein Betreuer
Liegt keine Patientenverfügung und keine Vollmacht vor, bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer. Das kann ein naher Angehöriger sein, aber auch eine Ihnen fremde Person. Diese Betreuerin oder dieser Betreuer entscheidet dann gemeinsam mit den Ärzten über Ihre medizinische Versorgung und muss dabei Ihren mutmaßlichen Willen ermitteln. Ohne schriftliche Festlegung bleibt aber oft unklar, was Sie sich wirklich gewünscht hätten. Das kostet Zeit und kann unter Angehörigen zu Unsicherheit und Streit führen.
Der Irrtum: „Mein Ehepartner darf doch ohnehin entscheiden”
Viele verlassen sich auf das Ehegatten-Notvertretungsrecht nach § 1358 BGB. Es erlaubt Ehepartnern, sich in einer akuten Situation gegenseitig zu vertreten, ist aber deutlich enger, als die meisten annehmen:
- Es gilt nur für Verheiratete, nicht für unverheiratete Paare oder Alleinstehende.
- Es umfasst ausschließlich die Gesundheitssorge, also medizinische Entscheidungen, nicht aber finanzielle oder sonstige rechtliche Angelegenheiten.
- Es ist zeitlich befristet und endet spätestens nach sechs Monaten. Danach ist wieder eine Betreuung oder Vollmacht nötig.
Das Notvertretungsrecht ist also eine kurzfristige Überbrückung, kein Ersatz für eine eigene Vorsorge. Warum das so ist und welche Grenzen es hat, lesen Sie im Beitrag Nachteile des Ehegatten-Notvertretungsrechts.
So sorgen Sie richtig vor
Mit den passenden Dokumenten behalten Sie die Kontrolle, statt sie einem Gericht zu überlassen. Sinnvoll ist die Kombination aller drei:
- Die Patientenverfügung zum Ausdrucken legt fest, welche Behandlung Sie wünschen oder ablehnen.
- Die Vorsorgevollmacht bestimmt eine Vertrauensperson, die für Sie handeln darf.
- Die Betreuungsverfügung hält fest, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, falls es doch dazu kommt.
Worin sich die drei genau unterscheiden, lesen Sie im Beitrag Unterschied zwischen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Keines der Dokumente ersetzt das andere, gemeinsam sichern sie Ihren Willen ab.
Im Ernstfall muss die Vorsorge auch ankommen
Selbst die beste Vorsorge nützt nur, wenn sie im entscheidenden Moment gefunden wird. Bewahren Sie Ihre Dokumente gebündelt auf, zum Beispiel in unserer Vorsorgemappe, und machen Sie sie mit dem Patientenverfügung-Ausweis in Sekunden auffindbar, per QR-Code direkt aus dem Portemonnaie. So ist sichergestellt, dass im Ernstfall Ihr Wille zählt und nicht die Entscheidung einer fremden Person.