Patientenverfügung beglaubigen lassen
von Roman Breitenbach, Fachkrankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie
„Muss ich das beglaubigen lassen?“ ist eine der häufigsten Fragen, wenn jemand seine Vorsorgeunterlagen ausgefüllt hat. Dahinter steckt meist die Sorge, dass ein fehlender Stempel später alles wertlos macht.
Die Antwort fällt für die 3 Vorsorgedokumente unterschiedlich aus. Für die Patientenverfügung ist sie erfreulich kurz.
Die kurze Antwort
Ihre Patientenverfügung braucht keine Beglaubigung. Wirksam wird sie mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift.
Ihre Vorsorgevollmacht und Ihre Betreuungsverfügung brauchen ebenfalls keine. Wenn Sie trotzdem möchten, dass niemand später an Ihrer Unterschrift zweifelt, können Sie Ihre Unterschrift für 10 Euro bei der Betreuungsbehörde beglaubigen lassen. Die meisten Menschen wissen nicht, dass es diese Stelle gibt.
Zum Notar müssen Sie nur in wenigen Fällen gehen, und die betreffen die Patientenverfügung gar nicht.
Was eine Beglaubigung überhaupt bestätigt
Hier liegt das größte Missverständnis. Eine Beglaubigung bestätigt nur, dass die Unterschrift von Ihnen stammt. Sie sagt nichts darüber aus, ob der Inhalt gut, vollständig oder rechtlich klug ist. Niemand prüft, was Sie da festgelegt haben.
Davon zu unterscheiden ist die Beurkundung. Dabei liest ein Notar das ganze Dokument, berät Sie dazu und nimmt es zur Urkunde. Das ist eine andere Leistung, und sie kostet entsprechend mehr. Wer von dreistelligen Notarkosten für eine Vollmacht berichtet, meint fast immer eine Beurkundung und keine Beglaubigung.
Warum die Patientenverfügung ohne Stempel auskommt
Die Rechtsgrundlage ist § 1827 BGB. Er verlangt 2 Dinge: Die Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen und eigenhändig unterschrieben sein. Mehr nicht. Keine Beglaubigung, keine Beurkundung, kein Anwalt und auch kein Zeuge.
In unserem kostenlosen Vordruck finden Sie trotzdem ein Feld für eine Zeugin oder einen Zeugen. Es ist ausdrücklich freiwillig. Wer möchte, kann sich damit bestätigen lassen, dass er selbst unterschrieben hat. Nötig ist es nicht.
Es gibt sogar einen sachlichen Grund, warum der Gesetzgeber hier keinen Stempel verlangt: Eine Patientenverfügung wird nicht bei einer Bank oder einem Amt vorgelegt, damit jemand in Ihrem Namen handelt. Sie wird von Ärztinnen und Ärzten gelesen, die Ihren dokumentierten Willen befolgen. Dort fragt niemand nach einem Echtheitsnachweis.
Was stattdessen über die Wirksamkeit entscheidet, ist die Formulierung. Zu allgemeine Sätze sind für Ärzte nicht verbindlich. Worauf es dabei ankommt, haben wir in Patientenverfügung rechtssicher erstellen zusammengestellt.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: 10 Euro bei der Betreuungsbehörde
Bei diesen beiden Dokumenten sieht es anders aus. Eine Vollmacht legt jemand vor, um in Ihrem Namen zu handeln, etwa bei einer Bank. Da ist es sinnvoll, wenn an Ihrer Unterschrift kein Zweifel besteht.
Dafür müssen Sie nicht zum Notar. Nach § 7 BtOG darf die Betreuungsbehörde Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen öffentlich beglaubigen. Die Gebühr beträgt 10 Euro je Beglaubigung, die Länder dürfen davon abweichen.
Welche Stelle für Sie zuständig ist, finden Sie, indem Sie nach „Betreuungsbehörde“ und dem Namen Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt suchen, zum Beispiel „Betreuungsbehörde Kreis Warendorf“. Manche Kommunen nennen sie auch Betreuungsstelle. Sie gehört in aller Regel zur Kreis- oder Stadtverwaltung, dort finden Sie Anschrift und Ansprechpartner. Die Beglaubigung selbst ist auf diesen Seiten häufig nicht aufgeführt, fragen Sie in dem Fall telefonisch nach. Nach § 5 BtOG ist dieselbe Behörde verpflichtet, zu betreuungsrechtlichen Fragen und zu Vorsorgevollmachten zu informieren und zu beraten.
Dabei gibt es 2 Grenzen, die nach dem Gesetzeswortlaut nur für die Vollmacht gelten:
- Die Behörde wird nur tätig, wenn die Vollmacht dazu dient, eine rechtliche Betreuung zu vermeiden.
- Die Wirkung der Beglaubigung endet mit dem Tod des Vollmachtgebers.
Für die Betreuungsverfügung gelten diese beiden Einschränkungen nicht.
Und noch ein Punkt, der oft übersehen wird: Die Betreuungsbehörde darf Ihre Patientenverfügung nicht beglaubigen. Sie ist in der Vorschrift schlicht nicht aufgeführt. Das ist kein Versehen, sondern folgt genau der Logik von oben.
Wann der Notar der richtige Weg ist
Die Zuständigkeit der Notare bleibt von diesem Behördenweg ausdrücklich unberührt, das steht in derselben Vorschrift. Der Notar ist die richtige Adresse, wenn die Beglaubigung auch nach Ihrem Tod noch gelten soll oder wenn Ihre Vollmacht Immobilien- und Unternehmensgeschäfte umfassen soll. Seine Gebühren sind gesetzlich geregelt und nicht frei verhandelbar.
Für die Patientenverfügung selbst brauchen Sie ihn nicht. Ein Notar bestätigt, dass Sie unterschrieben haben. Er kann nicht bestätigen, dass Sie die medizinische Tragweite Ihrer Entscheidungen verstanden haben, denn er ist kein Arzt.
Was am Ende mehr zählt als jeder Stempel
Die Frage nach der Beglaubigung lenkt von dem ab, woran Vorsorgedokumente in der Praxis tatsächlich scheitern: Sie liegen zu Hause im Ordner, und im Notfall weiß niemand davon.
Eine perfekt beglaubigte Patientenverfügung im Schrank hilft niemandem. Eine einfache, gut formulierte Verfügung, die in der Notaufnahme innerhalb von Minuten auffindbar ist, wirkt. Genau dafür gibt es den Patientenverfügung-Ausweis im Scheckkartenformat.
Wenn Sie noch nicht sicher sind, welches der 3 Dokumente Sie überhaupt brauchen: Der Beitrag Unterschied zwischen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sortiert das. Die passenden Vordrucke finden Sie kostenlos für die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung.