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Mythen und Missverständnisse zur Patientenverfügung

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5 Mythen und Missverständnisse rund um die Patientenverfügung

von Roman Breitenbach, Fachkrankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie

Um die Patientenverfügung ranken sich viele Halbwahrheiten. Manche halten Menschen davon ab, überhaupt eine zu erstellen, andere führen zu Verfügungen, die im Ernstfall nicht wirklich helfen. Hier sind die fünf häufigsten Missverständnisse, sachlich eingeordnet.

Mythos 1: „Eine Patientenverfügung ist nur für ältere Menschen”

Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung trifft nicht nur Ältere. Jede volljährige und einwilligungsfähige Person kann eine Patientenverfügung verfassen, und gerade weil sich der Ernstfall nie ankündigt, ist sie in jedem Alter sinnvoll.

Mythos 2: „Mit einer Patientenverfügung bekomme ich keine lebensrettende Behandlung mehr”

Sie entscheiden selbst, was in Ihrer Verfügung steht. Sie können festlegen, dass Sie alle sinnvollen lebenserhaltenden Maßnahmen wünschen, oder gezielt einzelne Behandlungen ablehnen. Eine Patientenverfügung schränkt nichts ein, sie hält Ihren Willen fest. Welche Angaben dafür wichtig sind, lesen Sie im Beitrag Was muss in einer Patientenverfügung stehen?.

Mythos 3: „Wenn ich eine Patientenverfügung habe, können die Ärzte nichts mehr für mich tun”

Es ist eher umgekehrt. Die Verfügung nimmt dem Behandlungsteam keine Möglichkeit, sie gibt ihm Klarheit über Ihre Wünsche. Ohne sie müssen Angehörige und Ärzte im Ernstfall erst mühsam ermitteln, was Sie mutmaßlich gewollt hätten. Was das konkret bedeutet, zeigt der Beitrag Was passiert, wenn man keine Patientenverfügung hat?.

Mythos 4: „Einmal geschrieben, lässt sich eine Patientenverfügung nicht mehr ändern”

Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit anpassen, ergänzen oder vollständig widerrufen, solange Sie einwilligungsfähig sind. Empfehlenswert ist, sie etwa alle ein bis zwei Jahre mit aktuellem Datum und Unterschrift zu bestätigen. Wenn Sie unseren Patientenverfügung-Ausweis nutzen, aktualisieren wir Ihre hinterlegten Dokumente jederzeit kostenlos, Sie schicken uns einfach die neue Fassung.

Mythos 5: „Eine Patientenverfügung zu erstellen ist viel zu kompliziert”

Juristische Formulierungen sind sperrig, das stimmt. Genau deshalb orientiert sich unser Vordruck an den Textbausteinen des Bundesministeriums der Justiz, bereitet sie aber verständlich auf, und in unseren Video-Anleitungen erklären wir jedes Feld mit eigenen Worten. Die Patientenverfügung zum Ausdrucken finden Sie kostenlos bei uns, als Druckversion und als ausfüllbares PDF-Formular.

Wenn diese fünf Missverständnisse ausgeräumt sind, bleibt eigentlich nur ein guter Grund: die eigene Patientenverfügung heute zu erstellen, statt es auf später zu verschieben.