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Was tun, wenn Angehörige die Patientenverfügung verstecken

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Was tun, wenn Angehörige die Patientenverfügung verstecken?

von Roman Breitenbach, Fachkrankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie

Sie können Ihre Wünsche noch so klar aufschreiben, sie wirken nur, wenn Ihre Patientenverfügung im entscheidenden Moment auch beim Behandlungsteam ankommt. Meist scheitert das nicht an bösem Willen, sondern schlicht daran, dass niemand weiß, wo das Dokument liegt. Seltener kommt es vor, dass eine nahestehende Person die Verfügung zurückhält, weil sie die Lage anders einschätzt. Beide Fälle führen zum selben Ergebnis: Ihr Wille bleibt unbekannt. Dagegen können Sie vorsorgen.

Das eigentliche Problem: die Verfügung muss ankommen

Viele bewahren ihre Patientenverfügung zu Hause in einer Schublade auf oder verlassen sich darauf, dass Angehörige sie im Notfall vorlegen. Beides ist unsicher. In einem akuten Notfall zählt jede Minute, und wenn die einzige Kopie zu Hause liegt oder die informierte Person gerade nicht erreichbar ist, wird ohne Ihre Verfügung entschieden. Die Lösung liegt deshalb nicht darin, einer einzelnen Person zu vertrauen, sondern darin, Ihren Willen unabhängig von einer einzelnen Person auffindbar zu machen.

Das Zentrale Vorsorgeregister: seit 2023 auch für Ärzte

Ein wichtiger Baustein ist das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Dort können Sie hinterlegen, dass Sie eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung errichtet haben. Neu ist: Seit dem 1. Januar 2023 dürfen nicht nur Betreuungsgerichte, sondern auch Ärzte das Register abfragen, rund um die Uhr, wenn es für eine dringende Behandlungsentscheidung nötig ist.

Das ist ein echter Fortschritt, aber kein Selbstläufer. Das Register hilft nur, wenn Sie sich dort tatsächlich registriert haben, wenn Sie im Notfall zweifelsfrei identifiziert werden und wenn die behandelnden Ärzte die Abfrage im hektischen Ablauf auch wirklich vornehmen. Als Rückversicherung ist es sinnvoll, als alleinige Absicherung im akuten Moment ist es zu wenig.

Warum der Ausweis Sie unabhängig macht

Genau hier setzt der Patientenverfügung-Ausweis an. Er steckt in Ihrem Portemonnaie, am besten direkt vor dem Personalausweis, und macht Ihre hinterlegten Dokumente per QR-Code in Sekunden abrufbar. Damit ist Ihr Wille sofort greifbar, ganz ohne Rückfrage bei Angehörigen und ohne dass jemand erst eine Registerabfrage starten muss. Wird der Ausweis beim Auffinden Ihrer Papiere entdeckt, ist sofort klar, dass eine Verfügung existiert und wo sie steht.

Am robustesten sind Sie mit beidem: Registrierung im Vorsorgeregister und der Ausweis am Mann oder an der Frau. So ist Ihr Wille auf zwei voneinander unabhängigen Wegen auffindbar, und keine einzelne Person kann ihn allein zurückhalten.

Zusätzlich: Vertrauenspersonen und Vollmacht

Sprechen Sie außerdem mit den Menschen, die im Ernstfall an Ihrer Seite sind, und sagen Sie ihnen, was Sie sich wünschen und wo Ihre Unterlagen liegen. Wer sichergehen will, dass eine bestimmte Vertrauensperson für ihn handeln darf, ergänzt eine Vorsorgevollmacht. Und wenn Sie ausdrücklich nicht möchten, dass eine bestimmte Person entscheidet, können Sie genau das festlegen. Bewahren Sie alle Dokumente am besten gebündelt auf, zum Beispiel in unserer Vorsorgemappe.

Was ohne auffindbare Vorsorge geschieht, haben wir im Beitrag Was passiert, wenn man keine Patientenverfügung hat? beschrieben. Die eigene Patientenverfügung zum Ausdrucken ist schnell erstellt. Der wichtigere Schritt danach ist, dafür zu sorgen, dass sie im Notfall auch wirklich zur Hand ist.