Ja, in Deutschland ist eine Patientenverfügung auch ohne Notar gültig. Wichtig ist, dass sie schriftlich verfasst oder unterschrieben ist. Inhaltlich sollte sie Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen bezüglich medizinischer Maßnahmen enthalten, insbesondere für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sein sollten, Ihren Willen zu äußern.
Es ist besonders wichtig, dass Sie die Patientenverfügung verständlich formulieren. Dazu können Sie sich an den Textbausteinen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz orientieren. Um Ihnen dabei zu helfen, haben wir diese Textbausteine in verständlicher Sprache auf unserer Website zur Verfügung gestellt. Zudem bieten wir eine kostenlose PDF-Vorlage „Patientenverfügung zum Ausdrucken“ und eine Online-Version der Patientenverfügung, die Sie direkt ausfüllen und ausdrucken können.
Darüber hinaus ist es entscheidend, dass Ihre Patientenverfügung im Notfall schnell auffindbar und zugänglich ist. Hierfür ist unser Patientenverfügung-Ausweis eine ausgezeichnete Lösung. Er enthält einen Link und einen QR-Code, die zu Ihren hinterlegten Vorsorgedokumenten führen. So können Rettungskräfte oder Ärzte unmittelbar auf Ihre Patientenverfügung zugreifen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Patientenverfügung auch ohne Notar gültig ist, solange sie handschriftlich verfasst oder unterschrieben ist, Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen klar darstellt und im Notfall schnell auffindbar und zugänglich ist. Unsere Vorlagen und der Patientenverfügung-Ausweis können Ihnen dabei helfen, all diese Kriterien zu erfüllen.
Patientenverfügung zum Ausdrucken
und weitere aktuelle kostenlose PDF-Vorlagen:
Vorsorgemappen mit Ringösen
Hochwertige Alternative zum kostenlosen Ausdruck.
Inhalt: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung