Eine Patientenverfügung soll sicherstellen, dass Ihr persönlicher Wille im Ernstfall umgesetzt wird. Viele Probleme entstehen jedoch nicht wegen medizinischer Details, sondern wegen ganz typischer Missverständnisse oder organisatorischer Fehler aus dem Alltag. Genau diese vier Fehler begegnen uns bei Patientenverfügungen immer wieder.
1. „Für eine Patientenverfügung muss ich doch zum Notar – oder?“
Diese Annahme hält viele Menschen davon ab, überhaupt eine Patientenverfügung zu erstellen. Viele gehen davon aus, dass sie nur mit Notar rechtssicher ist. Dazu kommt die Sorge vor zusätzlichen Kosten.
Rechtlich ist die Lage eindeutig: Grundlage ist § 1827 BGB. Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich. Entscheidend ist, dass die Patientenverfügung schriftlich vorliegt und eigenhändig unterschrieben wird.
Unsere kostenlose Patientenverfügung zum Ausdrucken basiert auf den Textbausteinen des Bundesministeriums der Justiz und ermöglicht eine eindeutige Festlegung einzelner Maßnahmen durch Ankreuzen: https://patientenverfuegung-ausweis.de/patientenverfuegung-zum-ausdrucken/
Zusätzlich stellen wir eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Videoanleitung bereit, in der genau gezeigt wird, wie das Formular korrekt ausgefüllt wird und welche Punkte besondere Aufmerksamkeit verdienen: https://patientenverfuegung-ausweis.de/video-anleitungen/
2. Patientenverfügung ohne Unterschrift
Wir sehen es immer wieder: Dokumente werden sorgfältig ausgefüllt, aber am Ende fehlt die eigenhändige Unterschrift.
Ohne Unterschrift fehlt die verbindliche Willenserklärung. Im Ernstfall kann das dazu führen, dass die Patientenverfügung nicht berücksichtigt wird, weil nicht eindeutig feststeht, dass sie tatsächlich vom Verfasser stammt.
Deshalb sollte jede Patientenverfügung mit Datum versehen und persönlich unterschrieben werden.
Wenn Sie einen Patientenverfügung-Ausweis bestellen, ist dieser Fehler ausgeschlossen. Wir achten darauf, dass die eingereichten Dokumente unterschrieben sind, bevor sie digital hinterlegt werden. Die Original-Unterschrift wird zusätzlich sichtbar auf den Patientenverfügung-Ausweis übernommen. Damit ist eindeutig erkennbar, dass eine gültig unterschriebene Patientenverfügung vorliegt.
3. Mehrere Versionen – und am Ende weiß niemand, welche gilt
Manche Menschen erstellen ihre Patientenverfügung mehrfach. Eine ältere Version liegt noch im Ordner, eine neuere wurde später ausgefüllt, vielleicht existieren zusätzlich Kopien bei Angehörigen.
Grundsätzlich gilt die zuletzt datierte Fassung. Problematisch wird es jedoch, wenn im Notfall mehrere Dokumente auftauchen und Unsicherheit entsteht, welche Version den aktuellen Willen widerspiegelt. Gerade in akuten Situationen kann das zu Verzögerungen führen.
Sinnvoll ist daher eine klare Dokumentenführung: alte Versionen vernichten, die aktuelle Fassung eindeutig datieren und nur eine verbindliche Version im Umlauf halten.
4. Im Notfall ist nicht bekannt, dass es eine Patientenverfügung gibt.
Eine Patientenverfügung kann nur dann umgesetzt werden, wenn im entscheidenden Moment bekannt ist, dass sie existiert – und wenn sie schnell verfügbar ist. Wir erleben immer wieder, dass Angehörige im Notfall zunächst klären müssen, ob überhaupt eine Verfügung vorliegt und wo sie sich befindet.
In einer akuten Situation bleibt keine Zeit, Ordner zu durchsuchen oder verschiedene Personen zu kontaktieren. Gerade wenn mehrere Beteiligte im Spiel sind, entsteht schnell Unsicherheit.
Der Patientenverfügung-Ausweis sorgt hier für Klarheit. Er signalisiert im Notfall sofort, dass eine Patientenverfügung existiert, und ermöglicht den direkten Zugriff auf die hinterlegte Fassung: https://patientenverfuegung-ausweis.de/produkt/patientenverfuegungsausweis/
Eine klar formulierte, unterschriebene und schnell auffindbare Patientenverfügung stellt sicher, dass Ihr Wille im Ernstfall auch tatsächlich berücksichtigt wird.